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Digitale Nachlasspflege

Birgit Aurelia Janetzky
www.semno.de
 
Ein Mensch stirbt. Die Angehörigen erben einen Computer. Früher fanden die Erben wichtige Unterlagen und Fotos in Aktenordnern oder im Schreibtisch der verstorbenen Person. Heute befinden sich solche Dokumente immer häufiger im Computer oder im Internet.
 
Wenn der Verstorbene einen PC oder ein Notebook hinterlässt, befinden sich auf der Festplatte Fotos, Videos, Dokumente, Briefe und Einträge mit persönlichen bis intimen Details. Manches davon benötigen die Angehörigen für die Abwicklung des Nachlasses, anderes hat einen persönlichen Wert, wie die digitalen Fotoalben mit den Bildern der Familie.
 
Ordner können sichtbar oder unsichtbar geschaltet, wichtige Dateien gut sortiert oder über die ganze Festplatte verstreut sein. Computer oder Dateien sind passwortgeschützt. Für das vollständige Auffinden, Sortieren und Bearbeiten dieser Daten sind oft spezielle Suchprogramme, Analysewerkzeuge und Expertenwissen notwendig. 
 
Zum digitalen Erbe gehört auch die Hardware selbst. Soll die Hardware weiter genutzt, verkauft, verschenkt oder gespendet werden? Egal, wie die Angehörigen sich entscheiden, bevor ein Computer aus der Hand gegeben wird, sollte sichergestellt werden, dass keinerlei persönliche Daten in die Hände anderer Menschen gelangen können. Neben kostenfreier Software (Freeware) ist auf vielen Rechnern gekaufte Software installiert. Lizenznummern können ermittelt und die Lizenzen für die Software können auf den neuen Besitzer überschrieben werden.
 
Digitales Erbe im Internet
 
Insgesamt nutzen über 70 % der Menschen in Deutschland das Internet. In der Altersgruppe bis 30 Jahre sind es über 90 %, doch bei den über 70 jährigen verzeichnet die Nutzerzahl und die Nutzungsintensität die höchsten Zuwachsraten. Das sogenannte Web 2.0, das Mitmachweb, wächst rasant. Menschen legen Profile in Online-Communities wie Facebook, Feierabend.de, Xing oder Stayfriends an und sind hier mit anderen Menschen in Kontakt. Adressbücher und E-Mails werden über Webmailer wie web.de, yahoo oder freenet verwaltet. Immer mehr Internetnutzer schreiben auf einem Blog oder besitzen eine eigene Domain.
 
Ein Aspekt des digitalen Erbes im Internet ist der immaterielle Bereich. Wer benachrichtigt die persönlichen Kontakte? In welchen Communities war der/die Verstorbene aktiv? Welche E-Mail-Adresse wurden genutzt? Wie geht es, ein Profil zu löschen? Wo findet man die relevanten Informationen? Soll die Webseite des/der Verstorbenen zur Gedenkseite umgestaltet oder aus dem Netz genommen werden?
 
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die materiellen Werte. Ein guter Domainname kann leicht mehrere Hundert Euro wert sein. Wenn eine Domain in Unkenntnis einfach gekündigt wird, freuen sich allein die Domain-Spekulanten. Menschen investieren Geld in den Aufbau von Spielfiguren, ein Benutzerkonto in „Second Life“ oder „World of Warcraft“. Für diese Spielfiguren kann ein Käufer gefunden werden. Wer über die Auktionsplattform Ebay nicht mehr benötigte Gegenstände verkauft und den Verkauf über den Bezahldienst PayPal abwickelt, hat dort ein Guthaben stehen. Wer Fotos auf einer Fotoplattform einkauft, besitzt dort geldwerte Credits, die eingelöst werden können.
 
Manche Menschen speichern wichtige Dateien in einem Online-Speicher. Wenn niemand von diesem Speicherplatz weiß oder das Passwort unbekannt ist, gehen vielleicht wichtige persönliche Dokumente verloren.
 
Die Rechtslage
 
Das deutsche Erbrecht hat umfassende Regelungen und Vorschriften für beinahe alles, was vererbt werden kann. Die Inhalte auf der Festplatte eines Computers gehören den Erben, weil der die Daten tragende Computer Bestandteil der Erbschaft ist. Das Thema digitaler Nachlass jedoch ist so neu, dass hier für einzelne Fragestellungen die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist. Zum Teil werden Nutzungsrechte vererbt oder die Erben treten in die vertraglich zugesicherte Stellung des Erblassers ein.
 
Der Privatbereich eines verstorbenen Menschen
 
Neben den praktischen Fragen zur Regelung des Nachlasses, ist es auch wichtig, die emotionalen Aspekte zu beachten. Wer aus der Familie nähert sich den privaten Details des oder der Verstorbenen? Manche Menschen haben Angst, etwas auf dem Rechner zu entdecken, das nicht zur der Ihnen vertrauten verstorbenen Person passt. Soll der Rechner dem Nachbarn gegeben werden, der beruflich irgendetwas mit Computer macht? Er bekommt vielleicht ungewollt Einblicke in das Leben der/des Verstorbenen oder der Erben. In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, den Computer einem fachlich versierten und in persönlichen Fragen neutralen Dienstleister anzuvertrauen.
 
 
Empfehlungen und Links
 
Über die Autorin:
Frau Birgit Aurelia Janetzky ist Diplomtheologin und hat viele Jahre als Trauerrednerin und in der Begleitung von Trauernden gearbeitet. Sie ist Geschäftsführerin des Unternehmens SEMNO, das Angehörige bei der Regelung des digitalen Nachlasses berät und unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier:  www.semno.de