Suchen Sie in 1.145 Gedenkseiten

Die Bestattung

Autorin: Birgit Lambers
www.lambers-training.de

Die Bestattung des Verstorbenen nimmt bei den meisten Hinterbliebenen großen Raum ein. Vielleicht liegt auch bei Ihnen im Moment das Hauptaugenmerk auf der Bestattung, der Trauerfeier, dem „letzten Gang“ Ihres geliebten Menschen. Vieles muss bedacht, organisiert und an Freunde, Angehörige oder den Bestatter delegiert werden. Obwohl alles auf diesen Tag zielt, können Ihre Gefühle sehr gemischt sein. Angefangen bei dem Wunsch, die Beerdigung möge schon vorbei sein, bis hin zu einer lähmenden Furcht vor dieser Stunde – Angst davor, dass an an diesem Tag das Unfassbare fassbar wird mit der Frage „Und dann…?“. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre Furcht zu sprechen. Umgeben Sie sich mit anderen liebevollen Menschen, um sich gemeinsam an den Verstorbenen zu erinnern. Suchen Sie sich trotz aller Hektik Ruhezonen zum Weinen, Beten und Ausruhen.



Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, die in den einzelnen Bundesländern tendenzielle Unterschiede aufweist. Darüber hinaus gibt es Bestattungsfristen. In den meisten Bundesländern muss ein toter Mensch innerhalb von 96 Stunden (bestattungsfreie Tage nicht mitgerechnet) und darf nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach Feststellung des Todes bestattet werden. In einigen Bundesländern beträgt die Bestattungsfrist bis zu sieben Tage. Über die genauen Vorschriften informiert Sie Ihr Bestatter vor Ort.

Der gesetzliche Bestattungs- und Friedhofszwang schreibt einen öffentlichen Bestattungsplatz vor. Somit ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zuhause aufzubewahren oder den verstorbenen im eigenen Garten beizusetzen.

Die sogenannte „Todesfürsorge“ (das Recht, für die Bestattung zu sorgen, den Ort der Ruhestätte und über den Leichnam“ zu bestimmen) kann der verstorbene Mensch zu Lebzeiten auf jemand anderen, zum Beispiel die Lebenspartnerin oder einen Freund übertragen. Die Übertragung muss nicht schriftlich erfolgen, vielmehr genügt es, wenn der Wille des Verstorbenen aus den Umständen gefolgert werden kann. Der oder die „Totenfürsorgeberechtigte“ kann auch gegen den Willen der nächsten Angehörigen den Ort der letzten Ruhe und die Art der Bestattung bestimmen.

Ohne Übertragung der Totenfürsorge geht dieses Recht automatisch auf die nächsten Angehörigen über. Rheinland-Pfalz bildet eine Ausnahme – dort übernehmen die Erben die Totenfürsorge. In den meisten Bundesländern werden die Lebensgefährten in den Kreis der Bestimmungsberechtigten nur dann eingezogen, wenn sie mit der Totenfürsorge ausdrücklich beauftragt wurden. Andernfalls haben die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kein Mitspracherecht.

Der oder die Totenfürsorgeberechtigte organisiert die Beerdigung, trägt zunächst die Kosten (soweit sie standesgemäß sind) und kann sie dann von den Erben zurückverlangen. Standesgemäß sind Beerdigungen, die dem sozialen Status des Verstorbenen, dem örtlichen Brauch, den Verhältnissen oder der Leistungsfähigkeit des Nachlasses und der Erben entsprechen.
Wenn es keine Angehörigen oder anderen Totenfürsorgeberechtigten gibt oder sie nicht rechtzeitig informiert werden können, leitet das Ordnungsamt die nötigen Schritte zur Bestattung ein.
 



Auswahl eines Bestattungsunternehmens

Zunächst sollten Sie in den Unterlagen suchen, ob der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, können folgende Informationen bei der Auswahl hilfreich sein:

  • Die Wahl des Bestatters ist eine Vertrauensfrage: Achten Sie darauf, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen, dass er Ihre Wünsche ernst nimmt und sich für deren Realisierung einsetzt.
  • Wenn Sie zu einem Bestatter kein gutes Gefühl haben, warum auch immer, scheuen Sie nicht davor zurück, weiterzusuchen.
  • Gute Erfahrungen sprechen für sich: Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen.
  • Ein guter Bestatter setzt Sie nicht unter Zeitdruck, sondern ermuntert Sie, alle Entscheidungen gut zu durchdenken.
  • Ein seriöser Bestatter versucht nicht, Ihnen ausschließlich die teuersten Leistungen zu verkaufen. Er setzt Ihre Bedürfnisse in den Vordergrund.
  • Das Preis-Leistungsverhältnis darf auch bei Bestattungen kein Tabu sein: die Preis der einzelnen Bestatter können sehr unterschiedlich sein – stellen Sie deshalb Preisvergleiche an.
  • Ein seriöser Bestatter ist bereit, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
  • eigene Leistungen und Lieferungen
  • Fremdleistungen (z.B. Todesanzeigen)
  • Friedhofs- und sonstige Gebühren
  • Lassen Sie sich den Bestattungsauftrag genau erklären und überlegen Sie bei jedem einzelnen Posten, ob Sie ihn annehmen oder ablehnen wollen.

Falls Sie begreiflicherweise im Moment damit überfordert sind, einen Bestatter zu suchen und die notwendigen Vorabinformationen einzuholen, ist es ratsam, jemanden anderen darum zu bitten. Ein Auftrag kann jedoch nur von Familienangehörigen (oder ansonsten per Vollmacht) erteilt werden.

In welchem Umfang ein Bestatter seinen Aufgaben nachkommt, hängt von Ihrem Auftrag ab. In den meisten Bundesländern sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung zu beauftragen (zum Friedhof oder Krematorium etc.) – in jedem Fall können Sie die komplette Beerdigung und Trauerfeier selbst organisieren.

Zwar sind Bestatter Dienstleister rund um den Todesfall, das heißt, sie kümmern sich nicht nur um die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung, sondern bieten auch an, Behördengänge zu übernehmen sowie Renten und Versicherungen zu beantragen, doch das „Selbsttun“ kann bei der Bewältigung eines Verlustes sehr hilfreich sein.
 



Beerdigung und Trauerfeier

Eine Beerdigung mit teurer Ausstattung sagt nichts darüber aus, was Ihnen der Verstorbene wert ist oder war. Versuchen Sie deshalb, sich nicht von den Erwartungen anderer Menschen beeinflussen zu lassen. Viel wichtiger sind Ihre Wünsche und das, was für den Verstorbenen angemessen ist. Was passt zu ihm oder ihr, und wie kann ich auf dem letzten Weg des toten Menschen dessen individuelle Persönlichkeit zum Ausdruck bringen?

Für die Sargauswahl bedeutet dies:

  • Passt dieser Eichsarg mit Messingbeschlägen zum Verstorbenen oder entspräche ihm oder ihr viel eher ein schlichter Kiefernsarg?
  • Möchte ich diesen Sarg vielleicht selbst gestalten? Mit Fotos oder Farbe?
  • Soll ich nicht anstatt eines teuren Blumengestecks lieber selbst Wildblumen oder ihre geliebten Tosen aus dem Garten pflücken und sie auf den Sarg legen?
  • Ist der mir so vertraute Mensch in Rüschen und Totenhemd richtig aufgehoben? Oder trug der Verstorbene auch im Leben gerne Anzüge bzw. bevorzugte er Jeans?
  • Möchte ich dabei helfen, den Toten zu Grabe zu tragen, oder möchte ich das Grab zuschaufeln?

Trotz Friedhofsverordnungen und Gesetzen ist vieles möglich. Das Engagement Ihres Bestatters kann für die Umsetzung Ihrer Ideen entscheidend sein.

Jeder tote Mensch wird beerdigt, aber nicht an jeder Beerdigung nehmen auch die Angehörigen teil. Zum Beispiel finden anonyme Bestattungen oder Seebestattungen meist ohne Geleit statt. Auch wird nicht jeder Verstorbene mit einer Trauerfeier aus dem Erdenleben verabschiedet. Grundsätzlich sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie auf das Abschiedsritual der Beerdigung und auf eine Trauerfeier verzichten wollen. Neben der Ehrerbietung und dem Respekt, der dem oder der Verstorbenen noch einmal gezollt wird, helfen Abschiedsrituale den Hinterbliebenen, das Unfassbare fassbar zu machen und sich in der Gemeinschaft mit anderen Trauernden unterstützt und angenommen zu fühlen.
 



Konfessionelle Bestattung

Gläubige Verstorbene sollten auf jeden Fall nach den Ritualen Ihrer Konfession bestattet werden. Selbst wenn die Angehörigen keiner Religion angehören oder sich zu anderen Glaubensrichtungen bekennen, sollte der Wunsch des Verstorbenen Priorität haben.

Bei einem konfessionellen Begräbnis können Sie sich an den Geistlichen wenden, in dessen Bezirk der oder die Verstorbene gelebt hat. Mit dem Geistlichen setzen Sie dann den Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung fest. Anschließend muss noch eine Abstimmung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung erfolgen. Diese manchmal äußerst komplizierten Terminabsprachen können Sie auch an Ihren Bestatter delegieren. Über die genauen Bedingungen zu einem kirchlichen Begräbnis sollten Sie mit dem zuständigen Geistlichen sprechen. Ob und wen ein Geistlicher beerdigt, liegt bis zu einem gewissen Grade in seinem eigenen Ermessen. Jedem Getauften steht ein christliches Begräbnis zu, aber wenn der oder die Verstorbene zum Beispiel aus der Kirche ausgetreten ist, kann der Geistliche die Beerdigung verweigern. Darüber hinaus hat der Geistliche eine Art „Hausrecht“, das heißt, Reden oder musikalische Darbietungen am Grab bedürfen seiner Zustimmung bzw. der schriftlichen Genehmigung des Kirchenvorstandes.

Während bei einer konfessionellen Verabschiedung der Inhalt und die Abläufe mit dem geistlichen abgestimmt werden, können Sie die Organisation einer Beerdigung und Trauerfeier ohne kirchlichen Beistand anderen nahe stehenden Menschen, Ihrem Bestatter oder einem Trauerredner übergeben.
 



Wo soll die Bestattung stattfinden?

Die nicht konfessionelle Beerdigung kann auf kommunalen, privaten oder je nach Gegebenheiten auch auf konfessionellen Friedhöfen stattfinden. Auf einem kommunalen Friedhof sind Laienreden grundsätzlich zugelassen.

Die Trauerfeier kann unabhängig von der Religion an verschiedenen Orten abgehalten werden: zum Beispiel zuhause, am Grab, beim Bestatter oder in der Feierhalle vom Friedhof/Krematorium. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Ort zu wählen, der dem verstorbenen Menschen besonders wichtig war. So fand zum Beispiel die Trauerfeier für eine Verstorbene im Palmengarten eines botanischen Gartens statt. Die Wahl ungewöhnlicher Orte für eine Trauerfeier erfordert nicht zwangsläufig mehr Organisation, da die Verantwortlichen teilweise gerne bereit sind, Sie bei der Realisierung Ihrer Idee zu unterstützen.

Für eine Trauerfeier ist es notwendig:

  • mit dem Friedhofsbüro, Ihrem Bestatter und (falls gewünscht) einem Trauerredner einen Termin für die Beisetzung abzustimmen.
  • einen Feierraum zu reservieren, dessen Nutzung oft mit Kosten verbunden ist.


Wie soll die Bestattung stattfinden?

Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, was dem oder der Verstorbenen und was Ihnen als Hinterbliebene/r besonders am Herzen liegt. Hörte sie oder er besonders gern Musik, so können Sie per CD oder live ein kleines Konzert organisieren. Lieben Sie selbst bestimmte Texte oder Gedichte, die Sie vorlesen möchten? Sang der verstorbene Mensch gern, so können Sie ihm oder ihr zum Abschied ein Ständchen bringen. Vielleicht möchten Sie auch über Ihren geliebten Menschen eine Rede halten und die anderen Trauergäste bitten, ebenfalls einige Worte zu sagen.

Haben Sie trotz nichtkonfessioneller Bestattung das Bedürfnis nach ähnlichen Ritualen wie bei einem christlichen Begräbnis, können Sie sich an einen Trauerredner wenden. Unter den Trauerrednern sind einige christlicher Herkunft, so dass auf Ihren Wunsch hin beispielsweise Gebete gesprochen werden können.

Auch wenn die Organisation einer nichtkonfessionellen Trauerfeier zunächst mühsamer erscheint, so lässt Ihnen diese Form die freie Wahl der Inhalte und damit die Möglichkeit, eine ganz individuelle Abschiedszeremonie mit eigenen Ritualen zu gestalten.
 



Emfehlungen und Links

Über die Autorin:

Frau Birgit Lambers bietet Trauerberatung, Trauerbegleitung, Seminare und Vortrage für:
Friedhofsverwaltungen, Bestatter, Erzieherinnen, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Hebammen und Krankenhäuser.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.lambers-training.de.