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Direkt nach Eintreten des Todesfalls

Was ist in den ersten Tagen
zu tun? Was eilt?
Was sollten Sie direkt nach Eintreten des Todesfalls bedenken?
  • Verabschieden Sie sich vom Verstorbenen. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Zusammensein mit dem Verstorbenen noch etwas zu sagen oder zu erzählen, was Ihnen wichtig ist. Vielleicht möchten Sie singen, beten oder den Toten berühren oder umarmen.
  • Benachrichtigen Sie engste Angehörige und Freunde.
  • Rufen Sie den Hausarzt oder zuletzt behandelnden Arzt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen. Können Sie den Arzt auch nach mehreren Stunden nicht erreichen, sollten Sie den ärztlichen Notdienst verständigen.
  • Lassen Sie vom Arzt die Todesbescheinigung bzw. den Leichenschauschein ausstellen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt, s.u.) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt in der Regel der Arzt).
  • Falls eine Trauerverfügung oder ein letzter Wille vorhanden ist, handeln Sie dementsprechend.
  • Folgende Institutionen müssen sofort benachrichtigt werden
    - Bei Körper- oder Organspende ist die zuständige Stelle oder das Krankenhaus sofort zu benachrichtigen (darum kann auch der Arzt gebeten werden
    - der Arbeitgeber ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    - Arbeitsamt / Sozialamt, um Sozialleistungen abzumelden oder zu beantragen.
    - Schule / Kindergarten der Kinder.
  • Entscheiden sie über eine Obduktion (innerhalb von 24 Stunden nach Eintreten des Todes)
    - hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten gegen eine freiwillige Obduktion ausgesprochen, haben die Angehörigen kein Recht, gegen den Willen des Verstorbenen zu handeln.
    - Wenn der verstorbene Mensch eine schriftliche Einwilligung zur Obduktion erteilt hat (z.B. zwecks Körper- oder Organspende), ist den Angehörigen die Entscheidung ebenfalls abgenommen.
  • Stellen Sie wichtige Unterlagen für die Sterbeurkunde zusammen:
    - Familienstammbuch
    - bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    - bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
    - bei Ledigen: Geburtsurkunde
    - Totenschein
    - Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Spätestens am ersten Werktag nach Eintritt des Todes sollte die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausgestellt werden (zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat; je eine Urkunde für Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Gerichte und Banken; für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde).

 



An den Folgetagen nach dem Todesfall

Folgende Aufgaben sind innerhalb der Folgetage nach dem Todesfall zu erledigen:

  • halten Sie den Bestattungsvorsorgevertrag bereit (falls vorhanden)
  • Vergleichen Sie Leistungen und Preise von Bestattungsunternehmen
  • Lassen Sie sich beim Gespräch mit Bestattungsunternehmer am besten von einem guten und bedachten Freund oder Angehörigen begleiten, welcher dann auch das Wichtigste notiert und ggf. darauf achtet, dass die Kosten im Rahmen bleiben.
  • Klären Sie unter anderem, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wo der Verstorbene aufgebahrt werden soll:
    - Vielleicht haben Sie z.B. das Bedürfnis, den Verstorbenen zu waschen und „schön zu machen“ (zusammen mit einem anderen Angehörigen oder dem Bestatter). Andernfalls beauftragen Sie den Bestatter damit.
    - Die Aufbahrung des Toten kann zu hause, in Abschiedsräumen oder einer Totenhalle geschehen. Sie dient den Hinterbliebenen als wichtige Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
  • Veranlassen Sie die Überführung des/der Verstorbenen in die Totenhalle (üblicherweise spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes). Wenn Sie den Verstorbenen länger als 36 Stunden zu hause behalten möchten (oder ihn z.B. vom Krankenhaus nach hause überführen möchten), haben Sie die Möglichkeit, beim örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsamt einen Antrag auf die „Aufbewahrung des Toten im Sterbehaus“ zu stellen. Bei Genehmigung kann der Verstorbene bis zur Beerdigung zu Hause bleiben. Für den Transport müssen Sie dann nur einen Bestatter beauftragen.
  • Informieren Sie innerhalb von 48 Stunden die Krankenkasse des Verstorbenen sowie die Lebens- und Unfallversicherungen.
  • Beantragen Sie die Dienstbefreiung bei dem ehemaligen Arbeitgeber des Verstorbenen und geben Sie Diensteigentum zurück.
  • Beantragen Sie den Erbschein

 



Vor der Bestattung

  • Besprechen Sie mit dem Bestatter folgende Punkte:
    - Bestattungsart
    - Totenbekleidung
    - Musikalische Begleitung der Trauerfeier
    - Dekoration von Trauerhalle und Grab (ggf. Gärtnerei beauftragen)
    - Trauerrede (Pfarrer, Angehöriger oder Trauerredner)
    - Formalitäten wie Behördengänge und Terminabstimmungen
    - Organisation der Überführung, der Aufbahrung und der feierlichen Beisetzung
    - Druck und Versand von Trauerbriefen / Trauerkarten, sowie ggf. Anzeigenschaltung in Tageszeitungen (Besprechen, ob wirklich eine Anzeige in die Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben soll; Besprechen, wie die Traueranzeigen aussehen sollen, die verschickt werden und wieviele davon gebraucht werden. Wenn Geld knapp ist, um Geld für die Beerdigung an Stelle von Blumen bitten)
    - Dekoration vor Trauerhalle und Grab planen (wenn wenig Blumen gewünscht werden, klären, an wen ggf. Spenden gegeben werden sollen)
    - Hilfe bei der Auswahl und Pflege eines Grabes 
    - Begleitung bei Trauerbewältigung
  • Bei kirchlichen Bestattungen: vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pfarrer und klären Sie folgende Aspekte:
    - Einzelheiten zur Trauerfeier, Bibelvers, Lieder, Ansprache über den Toten (was sollte gesagt werden und auch: was sollte nicht gesagt werden).
  • Legen Sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde den Termin für die Trauerfeier und Bestattung fest.
  • Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte bei Friedhofsträger.
  • Stellen Sie die Adressen für die Anschriften der Trauerbriefe zusammen
  • Organisieren Sie evtl. einen Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
  • Beantragen Sie beim eigenen Arbeitgeber Urlaub bzw. Sonderurlaub für die Beerdigung.
  • Besorgen Sie sich eigene Trauerkleidung.


Sonstige Angelegenheiten, die zeitnah zu erledigen sind

  • Sehen Sie den Terminkalender des Verstorbenen durch und sagen Sie geplante Termine ab (Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik, Friseur usw.)
  • Bei Verstorbenen, welche allein eine Wohnung bewohnt haben:
    - Regulierung der Heizungsanlage
    - Fenster verschließen
    - Elektrogeräte ausschalten und Stecker ziehen, damit sie keinen (Standby-) Strom verbrauchen; Kühltruhe/Gefrierschrank leeren, ausschalten, abtauen, trocken wischen und offen(!) stehen lassen
    - Haupthahn für Wasser zudrehen
  • Stoppen Sie laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen:
    - Miete
    - Strom / Gas
    - Wasser
  • Sammeln Sie alle mit dem Sterbefall zusammenhängenden Unterlagen, Rechnungen und Quittungen möglichst vollständig und übersichtlich sortiert! Vieles davon wird später noch gebraucht. Es ist sinnvoll, dafür einen neuen Ordner anzulegen.
  • Lassen Sie sich im Gewirr des Augenblicks nichts aufschwätzen. Holen Sie in Zweifelsfällen eine Person Ihres Vertrauens hinzu. Was ihnen einfällt, notieren, nur bei den wirklich ganz eiligen Sachen ein "A" davor schreiben und diese Punkte dann zuerst erledigen.
  • Lassen Sie sich von Niemandem unter Druck setzen! Entspannen Sie sich so gut es in dieser Situation noch geht: Für den Verstorbenen ist nichts mehr eilig. Für die Hinterbliebenen auch nicht. Sie müssen in dieser Situation keinen "guten Eindruck" machen. Sie dürfen trauern


Was nach der Bestattung zu tun ist

  • Erstellen Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten
    - kurzen Dank für Hilfe, Anteilnahme, Blumenspenden, Geldspenden usw.
    - Dazu kann z. B. ein hübsches Foto des Verstorbenen auf eine Karte geklebt werden: vorne Foto, hinten ein paar kurze Zeilen schreiben
  • Machen Sie Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma oder Behörden geltend.
  • Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Trauerbegleitung in Anspruch
  • bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft - eine entsprechende Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber
  • benachrichtigen Sie ggf. Kunden und Geschäftspartner des Verstorbenen
  • Falls der Verstorbene ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betrieben hat, und es weiter betrieben wird, müssen seine Aufgaben umverteilt werden. Das Gewerbe muss umgemeldet werden. Wenn das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, müssen Kunden und Lieferanten und soweit nötig das Finanzamt informiert werden. Das Gewerbe muss abgemeldet werden. Am Ende von Vorauszahlungszeiträumen und Geschäftsjahr müssen in jedem Fall die üblichen Abschlüsse und Steuererklärungen erstellt werden.
  • Falls der Verstorbene die Kinder versorgt hat, beantragen Sie Haushaltshilfe bei der Krankenkasse.
  • Benachrichtigung der Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
  • Räumen Sie nach sechs Wochen das Grab ab und klären Sie die Grabpflege.
  • Beauftragen Sie nach sechs bis acht Monaten einen Steinmetz mit dem Grabmahl und der Einfassung.