Folgende Aufgaben sind innerhalb der Folgetage nach dem Todesfall zu erledigen:
- halten Sie den Bestattungsvorsorgevertrag bereit (falls vorhanden)
- Vergleichen Sie Leistungen und Preise von Bestattungsunternehmen
- Lassen Sie sich beim Gespräch mit Bestattungsunternehmer am besten von einem guten und bedachten Freund oder Angehörigen begleiten, welcher dann auch das Wichtigste notiert und ggf. darauf achtet, dass die Kosten im Rahmen bleiben.
- Klären Sie unter anderem, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und wo der Verstorbene aufgebahrt werden soll:
- Vielleicht haben Sie z.B. das Bedürfnis, den Verstorbenen zu waschen und „schön zu machen“ (zusammen mit einem anderen Angehörigen oder dem Bestatter). Andernfalls beauftragen Sie den Bestatter damit.
- Die Aufbahrung des Toten kann zu hause, in Abschiedsräumen oder einer Totenhalle geschehen. Sie dient den Hinterbliebenen als wichtige Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
- Veranlassen Sie die Überführung des/der Verstorbenen in die Totenhalle (üblicherweise spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes). Wenn Sie den Verstorbenen länger als 36 Stunden zu hause behalten möchten (oder ihn z.B. vom Krankenhaus nach hause überführen möchten), haben Sie die Möglichkeit, beim örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsamt einen Antrag auf die „Aufbewahrung des Toten im Sterbehaus“ zu stellen. Bei Genehmigung kann der Verstorbene bis zur Beerdigung zu Hause bleiben. Für den Transport müssen Sie dann nur einen Bestatter beauftragen.
- Informieren Sie innerhalb von 48 Stunden die Krankenkasse des Verstorbenen sowie die Lebens- und Unfallversicherungen.
- Beantragen Sie die Dienstbefreiung bei dem ehemaligen Arbeitgeber des Verstorbenen und geben Sie Diensteigentum zurück.
- Beantragen Sie den Erbschein